Informationsseite für Privatpatienten

GebüTh

Herzlich willkommen

Sie haben sich dafür entschieden, die erstklassigen Leistungen unsere Praxis für sich und Ihrer Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Die Details zur
Leistungserbringung und zu den vereinbarten Honoraren werden in unsere Praxis auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) festgelegt, deren Details wir Ihnen mit dieser Informationsbroschüre, so wie auch gesetzlich vorgeschrieben (§ 630 Abs. 3 BGB) erläutern möchten.
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich, gibt es für Therapeuten (Heilmittelerbringer) in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Der Erstattungsanpruch des Patienten durch die privaten Krankenversicherungen (PKV) richtet sich nach der Ausgestaltung des zwischen Ihnen als Patient und Ihrer PKV vereinbarten Tarifs/Versicherungsvertrags. Uns als Praxis sind die Details Ihres Versicherungsvertrages nicht bekannt. Als Nicht-Juristen können und dürfen wir Ihnen deswegen auch keine Auskünfte zur Höhe möglicher Erstattungen machen.

Wir vereinbaren mit Ihnen, vor Beginn der Behandlung mit Ihnen unser Honorar, das sich nach der in Deutschland weitverbreiteten Gebührenübersicht für Therapeuten (GebühTh) richtet. In der GebühTh werden seit 2017 die jeweils üblichen Preise veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, die zwischen Heilmittelerbringer und Ihren Patienten vereinbart werden. Die GebühTh regelt nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorares bestimmen, sondern schreibt zusätzlich auch formale und qualitative Faktoren fest, die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Praxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist. Die Allgemeinen Grundsätze der Honorarabrechnung können Sie als AGB in dieser Broschüre nachschlagen oder im Internet unter www.privatpreise.de nachlesen. Diese sind Bestandteil des Behandlungsvertrags zwischen Ihnen und uns.

Der Preis einer Therapie

Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wieviele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Therapiesitzung ist. Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich in unsere Praxis aus der Gebührenübersicht für Therapeuten, in der ein sogenannter Regelsatz zugrunde gelegt und mit dem jeweils zutreffenden Faktor multipliziert wird.

Die Höhe des jeweiligen Faktors wird bestimmt durch......

- die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten:
die die Therapiequalität erhöhen. Die jeweiligen Krankheitsbilder lassen sich mit solchen Fachqualifikationen schneller und nachhaltiger therapieren. Langfristig ist dies für Sie und Ihrer Krankenkasse günstiger. Wir informieren Sie gerne näher über unsere speziellen Fachkenntnisse.
- die spezielle Berufserfahrung/Spezialisierung:
Auch die Spezialisierung eines Therapeuten, also die häufige Behandlung spezieller Krankheitsbilder, mit immer wiederkehrender Auffrischung durch aktuell medizinische Erkenntnisse, erhöht zusätzlich die Therapiequalität.

- die räumliche und sächliche Ausstattung der Praxis:
Eine spezifische Gestaltung der Therapieräum,e oder eine spezielle Geräteausstattung kann die Effektivität und Effizienz der Therapie steigern.
- die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Therapie:
Wenn Leistungen durch z.B. die Komplexität des Krankheitsbildes oder d Symptomatik, schwieriger als im Normalfall zu erbringen sind oder eine längere Therapiedauer als die Mindestbehandlungszeit erforderlich ist, rechtfertigt dies einen höheren Faktor.
- die Bewertung des Servicegrads:
Zum Beispiel Terminsicherheit und/oder Terminflexibilität in Abhängigkeit Ihrer beruflichen/privaten Belastung
und/oder die apperative Ausstattung einer Praxis.

Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung

Patienten, die im PKV-Standard -/Basistarif versichert sind, werden nur verminderte Gebührensätze erstattet bekommen, teilweise liegen diese sogar unterhalb der Sätze für gesetzlich Krankenversicherte.

Der Erstattungsanspruch der Beihilfeberechtigten richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Landes oder Bundesebene. Die beihilfefähigen Höchstsätze sind entgegen der Aussagen einiger Versicherungen keine amtlichen Preislisten, sondern begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums "nicht kostendeckenden" Satz.


Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber zur Begleichung der Honorarabrechnung verpflichtet sind. Unabhängig davon, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen diese Kosten durch Ihre Versicherung und/oder Beihilfestelle erstattet werden. Einige private Krankenkassen versuchen oft, sogar offensichtlich vertragswidrig, die Ihnen entstandenen Kosten gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erstatten. Sofern Sie Zweifel bezüglich Ihrer individuellen Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse/Beihilfestelle haben, empfehlen wir Ihnen, diese rechtzeitig im Voraus zu klären.

Unser Tipp:

Achten Sie als Privatversicherter darauf, dass Ihre Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die die Kostenerstattung für Heilmittel in der Höhe begrenzt.
Für den seltenen Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, stehen wir Ihnen gerne mit Argumenten, Kopien von einschlägigen Gerichtsurteilen und Musterbriefen zur Seite. Hilfreiche Informationen finden Sie dazu auch im Internet unter
www.privatpreise.de.

Sie sollten es sich Wert sein

Es gibt Versicherungen, die Ihren Mitgliedern nahelegen, einen "billigeren Anbieter" zu wählen. Überprüfen Sie mit Hilfe Ihrer individuellen Auswahlkriterien, wie z.B. Wiederherstellung Ihrer Lebensqualität, Absprache von Therapieizielen, individueller Terminabsprachen, messbare Ergebnisqualität usw., ob Sie nicht möglicherweise mit dem Anbieter die teuerere Lösung wählen.

Sie können selbstbestimmen, wieviel Ihnen Ihre Gesundheit wert ist!

Zurück